Keinen Lohn erhalten

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitsentgelt („Lohn“, „Gehalt“) gegen ihren Arbeitgeber.

Dieser Anspruch besteht oft sogar dann, wenn gar nicht gearbeitet worden ist – etwa weil ein Feiertag war, weil der Arbeitnehmer krank war, weil er Urlaub gewährt bekommen hat. Diese Aufzählung könnte noch lange fortgeführt werden.

Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber einfach nicht zahlen. Das kommt selbst dann vor, wenn der Arbeitnehmer zuverlässig seine Arbeit geleistet hat.

In diesen Fällen kann ich das Ihnen zustehende Geld anmahnen und wenn nötig gerichtlich eintreiben. Welche Maßnahmen nötig sind, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Dies können wir in einem persönlichen Gespräch klären.