Kanzleiprofil

Die Kanzlei besteht seit 1976. Sie wurde durch Herrn Rechtsanwalt Eckhard M. Jansen gegründet, der bei der Wahl des Anwaltsberufes in die Fußstapfen seines Vaters trat, der ebenfalls schon als Rechtsanwalt praktizierte.

In Zeiten weitgehender Diversifizierung ist es nötig den Überblick zu behalten. Ich biete Ihnen daher nicht zu jeder Frage einen anderen Anwalt, wie es heute in den sich vermehrenden Großkanzleien üblich ist. Stattdessen biete ich Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Anliegen bei mir umfassend bearbeitet wird und Ihr persönlicher Ansprechpartner Ihnen jederzeit zur Verfügung steht, wenn es die Situation erfordert.

Meine Philosophie und mein Ziel ist es Ihnen eine persönliche und umfassende Betreuung bieten zu können, welche auch auf alle rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte und insbesondere auch auf steuerrechtliche Folgen der einzelnen Angelegenheit eingeht. Auf eine allzu starke Spezialisierung in einzelne Spezialgebiete wurde daher bewusst verzichtet um Schwerpunkte in bestimmten Rechtsgebieten zu bilden in denen unsere Kernkompetenz liegt und besonderes Know-how und Erfahrung vorhanden ist, welches ich für meine Mandanten bereithalte.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht, Mietrecht, Straßenverkehrsrecht, Erbrecht und Familienrecht

Zu nennen sind hier insbesondere das Familienrecht und Erbrecht, das Arbeitsrecht, das Mietrecht, das Versicherungsrecht und alle Rechtsgebiete rund um das Verkehrsrecht im Straßenverkehr (Verkehrsunfallrecht, Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht, Führerscheinrecht). Einen weiteren Schwerpunkt stellen der Einzug von Forderungen und die Geltendmachung vertraglicher Ansprüche aus Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen dar.

Den hohen Qualitätsstandard meiner Dienstleistungen stelle ich durch ständige Fortbildung auch in Zeiten sich ändernder rechtlicher Rahmenbedingungen sicher. Durch die Nutzung der in der Kanzlei vorhandenen computergestützten Recherche- und Kommunikationsmöglichkeiten ist gewährleistet, dass aktuelle Gerichtsurteile und Gesetzesänderungen bei der Bearbeitung der Rechtsangelegenheiten vorausschauend und zeitnah berücksichtigt werden.

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