Kündigung erhalten

Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Kündigung erklärt oder umgekehrt. Damit die Kündigung wirksam ist, muss sie dem jeweils anderen Teil aber schriftlich zugehen.

Während der Arbeitnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis immer kündigen kann, schützen zahlreiche Gesetze im Arbeitsrecht den Arbeitnehmer vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Ob Ihre Kündigung deshalb rechtswidrig ist und Sie hiergegen vorgehen können, kläre ich gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.

Bitte beachten Sie dabei, dass eine Kündigungsschutzklage spätestens drei Wochen nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben sein muss.