Urlaub

Jeder Arbeitnehmer hat nach dem geltenden Arbeitsrecht Anspruch auf Urlaub. Wie viel Urlaub Ihnen zusteht, ist sehr unterschiedlich. Das Bundesurlaubsgesetz legt hier nur Mindeststandards fest. Ihr konkreter Urlaubsanspruch kann sich aus Ihrem Arbeitsvertrag, Ihrem Tarifvertrag oder auch aus dem Gesetz ergeben.

Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht muss jedoch der Arbeitgeber den Urlaub zu einem ganz konkreten Zeitpunkt „gewähren“. Der Arbeitnehmer kann seinen Urlaub nicht eigenmächtig nehmen, indem er einfach nicht zur Arbeit erscheint.

Häufig kommt es zu Streitigkeiten darüber, wer wann in den Urlaub gehen darf. Sollten bei diesen Streitigkeiten Ihre Interessen nicht berücksichtigt werden, beraten wir Sie gerne. Denn Ihren Urlaubsanspruch können Sie auch gerichtlich durchsetzen.