Wie hoch sind die Verfahrenswerte in Familiensachen?
Festgelegt sind die Verfahrenswerte im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG).Grundsätzlich muss man hier zwischen 3 verschiedenen Verfahrensarten unterscheiden nämlich:
➢ Verfahren in einer isolierten Familiensache
➢ Verfahren wegen einstweiliger Anordnung
➢ Verfahren im Scheidungsverbund
Eine Gesamtübersicht zu den einzelnen Verfahrenswerten in Familiensachen finden Sie hier.
Verfahrenswerte im Familienrecht nach FamGKG (Auswahl) |
|||
1. |
Geldforderung: |
|
Höhe der Forderung |
2. |
Scheidung: |
|
3-faches Monatsnettoeinkommen beider Eheleute zzgl. teilweiser Anrechnung 5 Prozent des Vermögens, mindestens jedoch € 3.000,00, höchstens € 1.000.000,00 |
3. |
Kindschaftssache: |
|
€ 3.000,00 |
4. |
Abstammungssachen: |
|
€ 2.000,00 |
5. |
Ehewohnungssachen: |
|
€ 3.000,00 in Verfahren nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG (nach Trennung), € 4.000,00 in Verfahren nach § 200 Abs. 1 Nr. 2 FamFG ( nach Scheidung) |
6. |
Haushaltssachen: |
|
€ 2.000,00 in Verfahren nach § 200 Abs. 2 Nr. 1 (nach Trennung), € 3.000,00 in Verfahren nach § 200 Abs. 2 Nr. 2 FamFG (nach Scheidung) |
7. |
Gewaltschutz: |
|
€ 2.000,00 in Verfahren nach § 1 GewSchG, € 3.000,00 in Verfahren nach § 2 GewSchG ( Wohnungszuweisung) |
8. |
Versorgungsausgleich: |
|
10 % des Wertes nach § 43 FamGKG für jedes Anrecht, mindestens € 1.000,00 |
9. |
Unterhalt: |
|
der für die ersten 12 Monate nach Antragstellung geforderte Betrag zzgl. der bei Antragstellung fälligen Beträge |
10. |
Stufenklage: |
|
Auskunft und Leistung gesondert zu bewerten, auch wenn Leistung noch unbeziffert ist (ggfls. zu schätzen), es gilt der höhere Wert, Auskunft ca. 20 % des Leistungsantrages |
11. |
Einstw. Anordnung: |
|
in der Regel Hälfte des Wertes der Hauptsache, es sei denn, die Hauptsache wird durch die eA praktisch vorweggenommen, z.B. Gewaltschutzsachen |
12. |
Klage und Widerklage: |
|
Werte werden zusammengerechnet, auch bei hilfsweisen Antrag, wenn über diesen entschieden wird |
13. |
Auffangwert |
|
für alle Sachen, bei denen der Wert unklar ist € 5.000,00 |