Erbrecht
Inhalt:
➢ Rechtsanwalt für Erbrecht
➢ Vorsorge mit Testament oder Erbvertrag
➢ Nach Eintritt des Erbfalls
Erben aber richtig - Lassen Sie sich in unserer Kanzlei in München von unserem Rechtsanwalt für Erbrecht beraten
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das Erbrecht gesetzlich geregelt. Das BGB wurde am 01.01.1900 in Kraft gesetzt und seither im Erbrecht hauptsächlich im Bereich der nichtehelichen Abkömmlinge verändert. Diesem Personenkreis wurden weitergehende Rechte als früher eingeräumt. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich testamentarische Abweichungen von der gesetzlichen Erbfolge. Die Abfassung eines Testaments ist an formale Voraussetzungen gebunden, die beachtet werden müssen, ansonsten ist das Testament schon formnichtig.
Die Erstellung eines Testaments ist für Betriebs-/Geschäftsinhaber unbedingt notwendig, damit die reibungslose Weiterführung eines Betriebs nach dem Ableben eines Inhabers gewährleistet ist und Streitigkeiten soweit wie möglich schon vor dem Ableben aus dem Betrieb herausgehalten werden. Ein Betrieb hat in diesem Fall einen wesentlich höheren Wert als ein „zerstrittenes“ Unternehmen. eine betriebsgerechte Nachfolgeregelung ist übrigens auch eine Finanzierungsvoraussetzung nach „Basel- II“.
Was steuerliche Fragen anbetrifft, ist im Erbrecht eine optimale Gestaltung anzustreben. Die Erbschaftssteuereinnahmen werden immer bedeutsamer für unseren Staat (Stichwort: Erbengeneration!), so dass hier auch steuerlich günstige Erbfolgeregelungen unbedingt genutzt werden müssen. Durch geschickte Nachfolgeplanungen sollten z. B. möglichst alle Freibeträge ausgenutzt werden.
Vorsorgen mit einem Testament oder Erbvertrag
Im Bereich Erbrecht sind wir daher für Sie sowohl vorsorgend tätig, z.B. in den Bereichen
➢ Testamentsgestaltung (Ehegattentestament, Berliner Tesatment, Vorausvermächnis, Vermächtnisanordnungen)
➢ Nachfolgeplanung,
➢ Pflichtteilsregelungen,
➢ Entwürfe von Erbverträgen,
➢ vorweggenommene Erbfolge,
➢ steuerliche Optimierung (Ausnützung von Schenkungs- bzw.Erbschaftssteuerfreibeträgen),
Beratung und Vertretung nach Eintritt des Erbfalls
...als auch nach Eintritt des Erbfalls, z.B. im Zusammenhang mit
➢ Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen,
➢ Auskunfts- und Herausgabeansprüche,
➢ Sicherung des Nachlasses,
➢ Testamentsvollstreckung,
➢ Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen und Auflagen,
➢ Kontrolle der Wirksamkeit von Testamenten,
➢ Anfechtung unwirksamer oder teilweise unwirksamer Testamente.