Verkehrsrecht

Ich betreue Sie in allen Fragen rund um den Straßenverkehr und das Auto. Vorwiegend handelt es sich um folgende Bereiche:

 

Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht

Bevor Sie losfahren können brauchen Sie natürlich erstmal ein Fahrzeug. Bereits hier kann es schon zum Streit mit kommen, wenn sich das gekaufte Fahrzeug als Zitronenauto erweist, der Neuwagen über 1 Jahr auf Halde stand oder das Fahrzeug bei näherer Betrachtung Mängel aufweist. Hier gilt es auf das „Kleingedruckte“ zu schauen und die Grenzen dessen, was an vertraglicher Gestaltung erlaubt ist zu kennen. Nachdem zum 01.01.2002 die Rechte von Käufern durch das Schuldrechtmodernisierungsgesetz auch in der BRD gestärkt wurden (die BRD war das letzte damalige EU-Land, welches damit die Forderungen aus einer EU-Richtlinie umsetzte) gibt es teilweise abenteuerliche Umgehungsversuche mit „Bastlerautos“ und „verkauft wird rollender Schrott“ um Sachmängelansprüche auszuschließen.

Insoweit berate und vertrete ich Sie anwaltlich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bis hin zur Rückgängigmachung des Kaufvertrags.
Auch im Zusammenhang mit Fahrzeugreparaturen, die nicht so ausgeführt wurden, wie sie sein sollten, unterstützen wir Sie.

Unfallregulierung

Auch ein ordentliches Auto muss nicht bleiben wie es ist. Dafür sorgen meist schon andere Verkehrsteilnehmer, die Sie in einen Unfall verwickeln. Hier gilt es zunächst die Beweise zu sichern und dann die eigenen Schadenersatzansprüche gegen den Gegner geltend zu machen. Wir stehen in Kontakt mit zuverlässigen Kfz-Sachverständigen, die den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden dokumentieren und schätzen. Wir ermitteln wir für Sie den Fahrzeughalter und machen Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend. Wenn der Gegner selbst Schadenersatzansprüche behauptet melden wir den Schaden bei Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung und eventuell Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung, wenn sich die Regulierung länger hinziehen sollte. Auch die Rückgängigmachung eventuell zu Unrecht erfolgter Höherstufungen gehört zu unserer Tätigkeit.
Ihre Schmerzensgeldansprüche und weitere in Betracht kommende Ansprüche mache ich ebenfalls für Sie geltend.
Selbstverständlich kümmer e ich mich auch um die Abwehr von Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen durch den mutmaßlich Geschädigten in Abstimmung mit Ihrer Haftpflichtversicherung.

 

Schadensversicherungsrecht

Auch bei anderen Streitigkeiten mit Ihrer Versicherung kann ich für Sie tätig werden, z.B. wenn die Versicherung sich weigert im Diebstahlsfalle zu zahlen oder bei Ihnen wegen angeblicher Pflichtverletzungen Regress nehmen will.

 

Verkehrsstraf- und -ordnungswidrigkeitsrecht

Hier betreue ich Sie umfassend in allen Verfahren des Verkehrsstrafrecht, wie z.B. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, Nötigung, fahrlässige Körperverletzung usw., und auch des Verkehrsordnungswidrigkeitsrechts, z.B. zu schnelles Fahren, bei Rot über die Ampel, zu geringer Abstand zum Vordermann.

 

Führerscheinsachen

Einhergehend mit dem Verkehrsstraf- und -ordnungswidrigkeitsrecht, kommt es auch dazu, dass es Probleme mit dem Führerschein gibt, was durch einen zu hohen Punktestand in Flensburg ausgelöst wird oder auch wegen Alkohol am Steuer. Eventuell droht Führerscheinentzug oder die Anordnung einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung, volkstümlich “Idiotentest” genannt. Besonders problematisch ist dies regelmäßig, wenn der Führerschein beruflich gebraucht wird und daher nicht verloren gehen darf oder schnell wiedererlangt werden muss. Auch hier berate und vertrete ich Sie gerne.

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