Gebühren in Bußgeldsachen (Stand: 01.01.2021)

Im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde entsteht neben der Grundgebühr, die für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit anfällt (Gebührenrahmen € 33,00 - € 187,00), eine Verfahrensgebühr. Diese bewegt sich, je nach Höhe der Geldbuße, in einem Rahmen von € 22,00 - € 330,00. Eine Terminsgebühr kann, zum Beispiel durch die Teilnahme an einem Termin vor der Verwaltungsbehörde entstehen. Sie beträgt zwischen € 22,00 - € 330,00).

Wird ein gerichtliches Verfahren notwendig, beträgt die Verfahrensgebühr, was abhängig von der Höhe des Bußgeldes ist, die für die angeklagte Tat mindestens bzw. höchstens verhängt werden kann, zwischen € 22,00 - € 385,00 und die Terminsgebühr zwischen € 22,00 - € 616,00.

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, welche die häufigsten Bußgeldfälle darstellen (Strafrahmen von € 60,00 - € 5.000,00), beträgt die Grundgebühr in der Regel € 110,00, die Verfahrensgebühr ebenfalls € 176,00 und eine Terminsgebühr ebenfalls € 176,00. Dies sind die sogenannten Mittelgebühren für durchschnittliche Angelegenheiten, zu denen die Bußgeldsachen in Verkehrsordnungswidrigkeiten gehören.

Weiterhin kann der Rechtsanwalt eine zusätzliche Gebühr in Höhe der Verfahrensgebühr beanspruchen, wenn durch seine Tätigkeit eine Hauptverhandlung entbehrlich wird und es zur Einstellung des Verfahrens kommt.