Was ist Beratungshilfe?

Prozesskostenhilfe kann nur für ein gerichtliches Verfahren bewilligt werden. Wer zunächst nur außergerichtlichen Bedarf an anwaltlicher Beratung hat und bedürftig ist, kann bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts einen Beratungshilfeschein erhalten. Der Anwalt rechnet die Kosten der Beratung dann mit der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts ab. Es müssen dann nur lediglich € 15,00 zugezahlt werden. Wenn es später dann doch zu einem Prozess kommt, kann dann Prozesskostenhilfe beantragt werden.