Wozu Prozesskostenhilfe?

Ein Rechtsstreit vor einem Gericht und auch die Beauftragung eines Rechtsanwalts kosten Geld. Wer eine Klage erheben will, muss für das Verfahren in der Regel Gerichtskosten zahlen. Schreibt gar das Gesetz sogar eine anwaltliche Vertretung vor oder ist eine anwaltliche Vertretung aus sonstigen Gründen notwendig, kommen die Kosten für diese hinzu. Auch können ganz erhebliche Kosten für Sachverständigengutachten oder Zeugen im Laufe eines Gerichtsverfahrens anfallen.

Entsprechende Kosten entstehen auch demjenigen, der sich vor Gericht gegen eine Klage oder einen Antrag verteidigen muss.

Sinn der Prozesskostenhilfe ist es, Parteien, die diese Kosten nicht aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte zu ermöglichen.